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Kostenersatz
Es ist zu bedenken, dass eine private Versicherung oder die Beihilfestelle nicht immer alle Leistungen eines Heilpraktikers ersetzen. So kann ein Eigenanteil der Rechnung bei Ihnen verbleiben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie vor der Behandlung Ihre Versicherung. Die Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nach erbrachter Leistung bleibt hiervon unberührt.
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